Der berufliche Aufstieg und eine erfolgreiche Karriere ist für eine zunehmende Zahl von Arbeitnehmern ein wichtiges Ziel. Dafür nehmen sie viele Mühen auf sich und absolvieren Weiterbildungen bzw. Fortbildungen. Manche entscheiden sich auch für eine Umschulung, durch die sie in die Lage versetzt werden, sich beruflich ganz neu zu orientieren und in einem gänzlich neuen beruflichen Umfeld zu bewähren.
Eine solche Maßnahme ist allerdings stets mit Kosten verbunden, die je nach Art und Dauer der Fortbildung oder Umschulung höher oder niedriger sein können und die den Absolventen vor finanzielle Herausforderungen stellen. Eine Möglichkeit, die finanziellen Belastungen einer Weiterbildung zu reduzieren, ist die Beantragung von verschiedenen, staatlichen Fördermitteln für Weiterbildungen oder Umschulungen.
Die Bildungsprämie als Finanzierungsmöglichkeit
Dieser staatliche Zuschuss ist seit Ende 2008 erhältlich und fasst als Zielgruppe vor allem Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ins Auge. Die Bildungsprämie kann beantragt werden, wenn man plant eine sogenannte „berufsbezogene“ Weiterbildung zu absolvieren. Diese muss also in direktem Zusammenhang mit der aktuell ausgeübten Tätigkeit stehen oder sich auf eine demnächst beginnende Tätigkeit beziehen.
Der Zuschuss möchte also hauptsächlich dazu beitragen, dass Arbeitnehmer auf dem Laufenden bleiben, was ihre fachliche Qualifikation betrifft.
Um die Prämie zu erhalten, muss der Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:
- er muss einer Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden nachgehen
- sein jährliches, zu versteuerndes Einkommen muss unter 20.000 Euro liegen
- er darf nur eine Bildungsprämie pro Jahr beantragen
Im Rahmen der Bildungsprämie gibt es zwei unterschiedliche Formen der Förderung, den Prämiengutschein und den Spargutschein. Die Förderung durch den Prämiengutschein beinhaltet, dass 50 Prozent der anfallenden Kurs- oder Prüfungsgebühren übernommen werden, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro (Stand 2019).
Weitere Voraussetzungen
Zudem gibt es die Prämie nur, wenn die Weiterbildungsmaßnahme noch nicht begonnen hat, der Eigenanteil an der Kursgebühr noch nicht beglichen wurde und auch noch keine Rechnung ausgestellt worden ist. Der Spargutschein hingegen gewährt dem Arbeitnehmer einen vorzeitigen Zugriff auf das angesparte Guthaben laut Vermögensbildungsgesetz.
Die Besonderheit besteht darin, dass der Antragsteller seinen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage durch das Zugreifen auf diese Mittel nicht verliert.
Förderung durch den Bildungsscheck NRW
Beim Bildungsscheck NRW handelt es sich um ein vom Bundesland Nordrhein-Westfalen angebotenes und mit Mitteln des ESF (Europäischer Sozialfonds) finanziertes Förderprogramm, welches Arbeitnehmer bei der beruflichen Weiterbildung unterstützen möchte. Zielgruppe dieser Förderung sind neben Arbeitnehmern auch Selbstständige oder in ihren ursprünglichen Beruf zurückkehrende Personen.
Die Förderung beinhaltet, ebenso wie der Prämiengutschein, die Übernahme von 50 Prozent der anfallenden Kursgebühren bis zu einer Maximalhöhe von 500 Euro.
Als Voraussetzung für die Bewilligung dieser Förderung gelten folgende Vorgaben:
- das jährliche, zu versteuernde Einkommen muss zwischen 20.000 und 40.000 Euro liegen
- der Antragsteller darf nur einen Bildungsscheck NRW pro Jahr beantragen
- in NRW ansässige Unternehmen dürfen pro Jahr maximal 10 Bildungsschecks ausgeben
- ein Unternehmen, das Bildungsschecks vergibt, darf maximal 250 Arbeitnehmer beschäftigen
Mit dem Bildungsscheck werden ausschließlich Weiterbildungen gefördert, die die berufliche Qualifikation vorantreiben sowie der Vermittlung von sogenannten Schlüsselqualifikationen und fachlicher Kompetenzen dienen. Wer übrigens die vom Bund vergebene Bildungsprämie und zusätzlich den Bildungsscheck NRW beantragt hat, wird in der Regel die vorrangig behandelte Bildungsprämie erhalten.
Das Meister-BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG
Mit dem Meister-BAföG, das seit August 2016 offiziell als Aufstiegs-BAföG bezeichnet wird, ist vor allem für Arbeitnehmer gedacht, die bereits eine Ausbildung absolviert haben und sich durch eine entsprechende Fortbildung beruflich weiter qualifizieren möchten.
Exkurs: Die Rechtsgrundlage für diese Förderung bildet das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), in dem jedem ein Recht auf berufliche Weiterbildung zugesprochen wird und das festschreibt, dass jeder ein Anrecht auf staatliche Unterstützung bei diesem Bestreben hat, wenn er selbst die Kosten nicht tragen kann.
Früher nutzten Gesellen das Meister-BAföG dazu, mithilfe von speziellen Fort- und Weiterbildungen den Meister-Titel in ihrem Beruf zu erlangen und so ihre Aufstiegschancen zu verbessern. Der Meister-Titel ist auch heute noch in vielen Bereichen Voraussetzung dafür, im eigenen Betrieb andere auszubilden. Was nicht förderfähig ist, ist ein Studium mit angestrebtem Universitätsabschluss. Eine solche Ausbildung kann man etwa mithilfe des klassischen Studenten-BAföG finanzieren.
Zu den durch ein Meister-BAföG förderfähigen Berufsausbildungen zählen unter anderem:
- Betriebsinformatiker
- Betriebswirt
- Bilanzbuchhalter
- Controller
- Erzieher
- Fachwirt
- Fachkaufmann
- Fachkrankenpfleger
- Industriemeister
- Programmierer
- Steuerfachwirt
- Techniker
Die Kosten aller für die Weiterbildung notwendigen Maßnahmen im Rahmen des Meister-BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG dürfen eine Höhe von maximal 15.000 Euro (Stand 2019) nicht übersteigen. Diesen Betrag erhält man zu 40 Prozent in Form eines Zuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die übrigen 60 Prozent kann man über sehr niedrig verzinste Darlehen finanzieren.
Das Meister-BAföG ist eine staatliche Förderung, die sich sehr stark an der individuellen Lebenssituation des Antragstellers orientiert. Dies zeigt sich an den sehr unterschiedlichen, monatlichen Regelsätzen.
Regelsätze
- Alleinstehende (ohne Kind)
- Alleinstehende (mit einem Kind)
- Ehepartner/Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (ohne Kind)
- Verheiratete/eingetragene Lebenspartner (mit einem Kind)
- Verheiratete/eingetragene Lebenspartner (mit zwei Kindern)
Die für jede dieser Personen oder Personengruppen geltenden Regelsätze werden vom Gesetzgeber in regelmäßigen Abständen angepasst und können bei den verschiedenen Institutionen (z. B. beim zuständigen BAföG-Amt) erfragt werden.
Der Regelsatz setzt sich aus den folgenden Einzelposten zusammen:
- Grundbedarf des Antragstellers
- Wohnbedarf
- Beitragszuschlag zur Krankenversicherung
- Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung
- Erhöhungsbetrag
Den Antrag auf Aufstiegs-BAföG bzw. Meister-BAföG kann man entweder in Form eines schriftlichen Antrags einreichen oder einen solchen mithilfe eines Online-Formulars abgeben. Zum Zweck des Nachweises sollte man aber auch das elektronisch versandte Online-Formular zumindest einmal ausdrucken und aufbewahren.
Bildungsurlaub zum Zweck der Weiterbildung
Um eine Verwechslung mit dem Erholungsurlaub zu vermeiden, wird der Bildungsurlaub sehr häufig auch als Bildungsfreistellung bezeichnet. Ein solcher Urlaub ist eine Besonderheit, weil der Nutzer keine direkte Förderung vom Staat erhält, wie dies bei anderen Weiterbildungen der Fall ist. Unter einem Bildungsurlaub versteht man einen Zeitraum von jährlich fünf Tagen, in denen der Arbeitnehmer freigestellt wird und die er nutzen darf, um sich beruflich (oder auch allgemein bzw. politisch) weiterzubilden.
Die anfallenden Kosten für Kurse trägt der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber beteiligt sich in Form einer Lohnfortzahlung während des Bildungsurlaubs an der Maßnahme. Der große Unterschied zwischen betrieblicher Fortbildung und einem Bildungsurlaub besteht darin, dass die Inhalte bei der betrieblichen Fortbildung vom Arbeitgeber bestimmt werden, während beim Bildungsurlaub der Arbeitnehmer völlig frei entscheiden darf, wie die Weiterbildung gestaltet ist.
Einen Anspruch auf einen Bildungsurlaub gibt es mit zwei Ausnahmen (Bayern, Sachsen) in allen deutschen Bundesländern.
In Anspruch nehmen dürfen ihn:
- Arbeitnehmer im privaten Sektor und im öffentlichen Dienst
- Auszubildende in der Privatwirtschaft ud im öffentlichen Dienst
- Beschäftigte in Behindertenwerstätten
Nicht in Anspruch nehmen dürfen ihn hingegen Beamte, Richter sowie Angehörige der Streitkräfte (Bundeswehr), für die spezielle Verordnungen bezüglich Sonderurlaub gelten. Wenn jemand in Teilzeit beschäftigt ist, reduziert sich der Umfang der Urlaubsansprüche entsprechend der Wochenarbeitszeit.
Das Recht auf einen solchen Urlaub beginnt, sobald ein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate in ununterbrochener Weise besteht. Hindert den Antragsteller eine Erkrankung daran, den Bildungsurlaub anzutreten oder muss er ihn aufgrund einer Krankheit abbrechen, wird die Zeit der Erkrankung nicht angerechnet.
Allerdings ist dem Arbeitgeber und oft auch dem Anbieter des Kurses eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Finanzierung der Weiterbildung durch ein Aufstiegsstipendium
Für besonders engagierte Arbeitnehmer, die neben einer abgeschlossenen Ausbildung auch über Berufserfahrung verfügen, bietet die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SSB) ein sogenanntes Aufstiegsstipendium an. Jedes Jahr werden 1.000 Stipendien vergeben.
Diese sollen dabei helfen, ein erstes akademisches Hochschul- oder Universitätsstudium zu absolvieren und sich auf diese Weise beruflich weiter zu qualifizieren. Die für ein solches Stipendium notwendigen Mittel werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt. Die Stiftung übernimmt dabei die Auswahl und auch die Begleitung der Stipendiaten während des Studiums.
Ein so finanziertes Studium kann in zwei unterschiedlichen Formen absolviert werden, nämlich als Vollzeitstudium oder in Form eines berufsbegleitenden Studiums. Das angestrebte Studium kann dabei entweder an einer staatlichen oder an einer staatlich anerkannten Hochschule absolviert werden.
Um das Aufstiegsstipendium beantragen zu können, muss der Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Vorliegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
- Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung)
- Nachweis
besonderer Leistungen während der Ausbildung oder im Beruf
(Abschlusszeugnisse der Berufsausbildung oder der Aufstiegsfortbildung
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
- Nachweis des Rechts auf einen Daueraufenthalt
- Nachweis einer Niederlassungserlaubnis
Wer bereits ein Studium erfolgreich absolviert hat, darf das Aufstiegsstipendium nicht beantragen. Wurde bereits ein erstes Studium begonnen, darf das Stipendium noch bis zum Ende des zweiten Semesters beantragt werden.
Umfang des Stipendiums
Jedem Stipendiaten, der sich für ein Vollzeitstudium entscheidet, wird eine einkommensunabhängige Pauschale in Höhe von derzeit 735 Euro pro Monat gezahlt (Stand 2019). Hinzu kommt ein Büchergeld in Höhe von 80 Euro. Sind Kinder vorhanden, erhält der Studierende monatlich zusätzlich 130 Euro je Kind.
Wer ein berufsbegleitendes Studium absolviert, der in jedem Studienjahr maximal 2.400 Euro zur Finanzierung entsprechender Studienmaßnahmen.
Die besten Optionen für die berufliche Weiterbildung
Wer sich beruflich weiterentwickeln möchte, der sollte vorher überlegen, auf welchen Wegen dies am effizientesten funktionieren könnte. Daraus ergeben sich dann auch in finanzieller Hinsicht die idealen Optionen.
Wenn es möglich ist, sollte die finanzielle Belastung im Rahmen einer Fortbildung so gering wie möglich ausfallen, was sich am ehesten über einen Zuschuss bewerkstelligen lässt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Vor allem für sogenannte Geringqualifizierte bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Agentur für Arbeit Möglichkeiten an, die Kosten für die Erlangung eines Berufsabschlusses teilweise oder sogar ganz zu übernehmen und so die Chancen zu erhöhen, einen Arbeitsplatz zu finden bzw. den vorhandenen zu behalten.
Weitere Förderungen
Es gibt neben dem klassischen Zuschuss oder Darlehen mit der Bürgschaft, der Beteiligung und der Garantie übrigens noch weitere Förderformen. Insgesamt sind aber die genannten Förderungen durch die Bildungsprämie, den Bildungsscheck oder das Meister-BAföG die besten Methoden, eine Weiterbildung im beruflichen Bereich zu finanzieren.
Zwar muss man einen Teil des Geldes, das man als BAföG erhalten hat, zurückzahlen, allerdings räumt der Staat einem dafür einen relativ großen Zeitraum ein.
Welche Optionen sind für die akademische Weiterbildung ideal?
Soll die Weiterbildung eher auf dem akademischen Weg absolviert werden, so ist die beste Option, ein Aufstiegsstipendium zu beantragen. Die SSB als federführende Institution hält allerdings neben dem Aufstiegsstipendium eine weitere Möglichkeit für eine Bezuschussung bereit, nämlich das sogenannte Weiterbildungsstipendium. Mit diesem soll die berufliche Qualifizierung nach einem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung gefördert werden.
Duale Ausbildung als Voraussetzung
Die wichtigste Voraussetzung für dieses Stipendium ist aber eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der dualen Ausbildung. Der Beruf muss dabei den Maßgaben entsprechen, die vom Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) vorgegeben sind.
Auch die Ausbildung in einem durch Bundesgesetze geregelten Fachberuf im Bereich Gesundheitswesen gilt als förderfähig. Antragsteller dürfen aber das 24. Lebensjahr noch nicht beendet haben, müssen also jünger als 25 Jahre sein.
Wie sieht es beim Fernstudium aus?
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Förderung für ein berufsbegleitendes Fernstudium an einer Fern-Akademie zu beantragen. Eine Finanzierung ist etwa mithilfe des Bildungsschecks oder der Bildungsprämie möglich.
Welche Möglichkeiten einem zur Finanzierung eines Fernstudiums zur Verfügung stehen, dazu findet man auf den Websites der entsprechenden Einrichtungen weitere Informationen.
Finanzierung einer Weiterbildung – ein Fazit
Es wurden vom Gesetzgeber zahlreiche Fördermöglichkeiten geschaffen, mit deren Hilfe Arbeitnehmer eine berufliche Weiterbildung absolvieren können, ohne sich übermäßig zu verschulden. Wer eine berufliche Fortbildung oder auch eine Umschulung anstrebt, der kann auf verschiedene Förderprogramme des Staates zurückgreifen und erhält entweder Zuschüsse oder sehr zinsgünstige Darlehen, über die zumindest ein Teil der Weiterbildungskosten gedeckt werden können.
Wie kann man vorgehen?
Zunächst heißt es, eine passende Weiterbildungsmaßnahme zu finden. Anschließend sollte ein Gespräch mit dem Arbeitgeber stattfinden, denn eine solche Weiterbildung hat auch Konsequenzen für ihn. Bei einigen Weiterbildungen wie etwa dem Bildungsurlaub muss er beispielsweise für personellen Ersatz sorgen, währen der entsprechende Arbeitnehmer den Bildungsurlaub absolviert.
Um eine solche Förderung zu erhalten, ist es vor allem notwendig, sich vorher zu informieren, ob man die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Außerdem gilt es, rechtzeitig einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Institution zu stellen. Das kann die Agentur für Arbeit, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder eine Stipendien vergebende Stiftung sein.